Fünftägige Oster-Schließung beschlossen: Lockdown bis 18. April verlängert
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Der Lockdown wird erneut verlängert – und sogar verschärft. Das ist das Ergebnis von stundenlangen Bund-Länder-Gesprächen, die gestern mit über einer Stunde Verspätung begannen, zwischendurch für mehrere Stunden unterbrochen wurden – und schließlich um 2:30 Uhr in der Nacht endeten.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Der Lockdown wird bis zum 18. April fortgesetzt
  • In Landkreisen mit einer Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen soll konsequent die „Notbremse“ umgesetzt werden. Dann gelten wieder die verschärften Kontaktbeschränkungen wie vor dem 7. März. Ebenso sollen Ausgangssperren greifen
  • Von Lockerungen über die Osterfeiertage ist nicht mehr die Rede. Stattdessen soll der Lockdown vom 1. bis 5. April verschärft werden, alle Geschäfte sollen schließen. Ausnahme sind Lebensmittelgeschäfte im „engen Sinne“. Sie sollen am Karsamstag, 3. April, öffnen dürfen
  • Vom 1. bis 5. April gilt: Private Treffen sind maximal mit einem weiteren Haushalt möglich, maximal jedoch auf fünf Personen beschränkt
  • Ansammlungen im öffentlichen Raum werden vom 1. bis 5. April verboten, Außengastronomie (falls geöffnet) muss schließen
  • Bund und Länder werden Religionsgemeinschaften bitten, religiöse Versammlungen nur virtuell durchzuführen
  • Urlaub im eigenen Land über Ostern – ein Streitthema der gestrigen Konferenz – soll es nicht geben. Von Reisen ins Ausland wird abgeraten. Zwar können Reisen ins Ausland nicht verboten werden, Rückkehrer brauchen allerdings einen negativen Corona-Test vor der Rückreise
  • Für Unternehmen, die „im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind“, so der original Wortlaut im Beschluss, sollen ergänzende Hilfen entwickelt werden
  • Bund und Länder halten am Ziel fest, im Sommer jedem Bürger ein Impfangebot machen zu können
  • Eine Teststrategie soll auf drei Säulen stehen: Schüler und Personal an Schulen, kostenlose Bürgertests und Tests von Mitarbeitern in Betrieben mit Präsenzpflicht

Die Beschlüsse müssen zuerst noch von den jeweiligen Bundesländern in eigenständige Corona-Verordnungen umgesetzt werden. Sie treten ab dem 29. März in Kraft.

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Wie es nach dem 18. April in Sachen Lockdown weitergeht, wollen Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs am 12. April in einer erneuten Corona-Konferenz beraten.

Die vollständige Beschlussfassung zum Nachlesen:

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