Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter im Einsatz beschlossen
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(Berlin/Niedersachsen) Der Bundestag hat gestern ein umfangreiches Reformpaket für medizinisch-technische Assistenzberufe beschlossen. Dieses beinhaltet auch eine Neuregelung des Notfallsanitätergesetzes. Damit können Sanitäter künftig im Notfalleinsatz auch in Abwesenheit des Notarztes oder der Notärztin eigenverantwortlich notwendige heilkundliche Maßnahmen durchführen, ohne gegebenenfalls Strafen fürchten zu müssen.

„Wenn Notfallsanitäterinnen und -sanitäter gerufen werden, kommt es auf jede Sekunde an. Sie sind oft als Erste vor Ort und müssen daher bis zum Eintreffen des Notarztes anhand ihres erlernten Wissens Notfallpatientinnen und -patienten umfassend versorgen können“, betont die Bundestagsabgeordnete Marja-Liisa Völlers (SPD). Bislang konnten sie im Fall von lebensbedrohlichen Zuständen des Patienten ihr lebensrettendes Wissen nur auf Anweisung eines Notarztes einsetzen. Sie mussten sich in diesem Fall auf einen rechtfertigenden Notstand berufen und ihr Handeln gegebenenfalls gerichtsfest begründen. „Wir haben diesen Zustand mit Unterstützung von den SPD-Kolleginnen und Kollegen aus Rheinland-Pfalz nun beendet. Denn sie haben im Bundesrat mit ihrer Initiative den Stein ins Rollen gebracht“, ergänzt Völlers zufrieden.

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Die Bundestagsabgeordnete Marja-Liisa Völlers gemeinsam mit Eckhard Ilsemann vom DRK Schaumburg im Jahr 2016. (Foto: Büro Völlers)

Weiter heißt es in einer Pressemitteilung von Völlers: „Schon bei Beschluss des Notfallsanitätergesetzes im Jahr 2017 hat die SPD-Bundestagsfraktion eine derartige Klarstellung gefordert, die damals aber von CDU/CSU und FDP abgelehnt wurde. Heute gelingt es endlich, den Knoten zu durchschlagen und Klarheit zu schaffen. Von nun an können Notfallsanitäterinnen und -sanitäter eigenverantwortlich heilkundliche Maßnahmen ergreifen. Das ist auch und gerade im Interesse einer bestmöglichen Versorgung von Patientinnen und Patienten unerlässlich“, begrüßt die heimische Abgeordnete die Änderung des Notfallsanitätergesetzes. (pr)

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