Ab 25. Januar: Niedersächsische Corona-Verordnung mit Änderungen bei Maskenpflicht
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(Niedersachsen) Die neue Corona-Verordnung tritt im Bundesland Niedersachsen am kommenden Montag, 25. Januar, in Kraft und gilt zunächst bis zum 14. Februar diesen Jahres.

Sie umfasst eine Fortsetzung der bisher geltenden Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt plus eine weitere Person, die nicht zu diesem Haushalt gehört. Kinder unter drei Jahren werden nicht mitgezählt), sowie eine Änderung in der Maskenpflicht. Zulässig sind in geschlossenen Räumen mit Kundenverkehr, auf Parkplätzen davor und im öffentlichen Personennahverkehr ab Montag nur noch sogenannte medizinische Masken, also die bekannten, Einweg-OP-Masken oder Masken nach FFP2/N95-Standard. Nicht zulässig sind selbstgenähte Stoff- und Alltagsmasken (Ausnahme: Kinder von 6-14 Jahre dürfen Alltagsmasken nutzen; Kinder bis 5 Jahren müssen keine Maske tragen). Schutzmasken mit Ausatem-Ventil sind nicht erlaubt (siehe Übersichtsgrafik).

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Die bisherige Regelung bei Schulen und Kitas bleibt bestehen. Ausnahmen gibt es bei Grundschulen, hier können Eltern ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen und in Distanzunterricht wechseln (siehe HIER).

 

(Grafik: Niedersächsische Landesregierung)

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