Ausgangsbeschränkungen in Minden-Lübbecke: Polizei zieht Bilanz
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(Kreis Minden-Lübbecke) Die Menschen im Nachbarkreis halten sich nach Einschätzung der Polizei auch weiterhin im überwiegenden Teil an die geltenden Corona-Ausgangsbeschränkungen (siehe unten). Nachdem bereits die ersten beiden Nächte ohne große Auffälligkeiten verliefen, bot sich den Beamten in den folgenden Nächten des zweiten Weihnachtstages und des Sonntags jeweils von Mitternacht bis 4 Uhr ein ähnlich ruhiges Bild auf den Straßen im Mühlenkreis. Dass es dennoch vereinzelt zu Verstößen kam, überraschte die Einsatzkräfte aber nicht.

So wurden in der Nacht zum zweiten Weihnachtstag kreisweit gut ein Dutzend Ordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet. In Porta Westfalica-Barkhausen stoppten die Beamten ein mit vier Personen besetztes Fahrzeug. Die Insassen trugen keinerlei Munden-Nasen-Schutz und verstießen zugleich gegen die Ausgangsbeschränkungen. Zudem registrierten die Polizisten in Minden und Lübbecke jeweils drei Verstöße gegen die Ausgangsregelungen.

Weiterhin fiel in Minden gegen 3.15 Uhr ein 22-jähriger Autofahrer aus Hannover negativ auf. Bei der Kontrolle seines Mercedes auf dem Klausenwall stellten die Beamten fest, dass an dem Pkw Kennzeichen angebracht waren, die zu einem VW gehörten. Der 22-Jährige gab dazu an, dass die Kennzeichen ihm gehören würden und er diese verbotswidrig an dem Mercedes angebracht habe. Da er zudem auf dem Weg zu einem Fast-Food-Restaurant war, kommt auf den Mann neben einem Ermittlungsverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs auch noch eine Owi-Anzeige wegen der Missachtung der Ausgangsbeschränkung zu.

In Lübbecke fiel in der Nacht zu Sonntag, 27. Dezember, einer Streifenwagenbesatzung um kurz vor 2 Uhr auf der Berliner Straße (B 239) in Höhe der Bergertorstraße ebenfalls ein Mercedes auf. Dessen 23-jähriger Fahrer aus Rahden musste sich anschließend einer Blutentnahme unterziehen. Bei dem Mann besteht der Verdacht auf Drogeneinfluss am Steuer. Zudem verstießen er sowie sein 32-jähriger Beifahrer aus Lübbecke gegen die nächtlichen Beschränkungen. (po)

Info: Auszug aus der Allgemeinverfügung des Kreises Minden-Lübbecke

In der Zeit von 21 Uhr bis jeweils bis 4 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, soweit nicht einer der folgenden Gründe entgegensteht:

– Ausübung beruflicher Tätigkeit, die zwingend in diesem Zeitraum erfolgen muss

– Dringend erforderliche Inanspruchnahme medizinischer oder veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen

– Handlungen zur dringend erforderlichen Versorgung von Tieren

– Begleitung Sterbender

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Die örtliche Ordnungsbehörde kann, soweit aus anderen Gründen ein Verlassen der Wohnung während der genannten Zeiten zwingend erforderlich ist, weitere Ausnahmen erteilen.

Abweichend von der vorstehenden allgemeinen Regelung werden die Ausgangsbeschränkungen in gleicher Weise zu Weihnachten und Silvester für folgende Zeiten angeordnet:

– In der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember 2020 von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr

– In der Nacht vom 25. auf den 26. Dezember 2020 von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr

– In der Nacht vom 26. auf den 27. Dezember 2020 von 00.00 Uhr bis 04.00 Uhr

– In der Nacht vom 31. Dezember 2020 auf den 01.01.2021 von 01.00 Uhr bis 06.00 Uhr

Jeder wird angehalten, seine Wohnung nur aus triftigem Grund, etwa zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten oder der Versorgung mit Gegenständen des täglichen Bedarfs zu verlassen.

Private Zusammenkünfte sind auf Personen des eigenen und eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Private Zusammenkünfte mit Personen aus einem weiteren Haushalt sind auf höchstens insgesamt 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hier von ausgenommen. Diese Beschränkung gilt ausdrücklich auch für Wohnungen im Sinne von Art. 13 Abs. 1 GG. (Quelle: Kreis Minden-Lübbecke)

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