Nach Schlangenlinien in Hecke gefahren: Polizei kontrolliert betrunkenen Radfahrer
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(Bad Nenndorf) Eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bad Nenndorf war gegen 22:00 Uhr im Bereich Horster Feld unterwegs. Auf dem Gehweg entdeckten die Beamten ein leuchtendes, batteriebetriebenes Fahrradrücklicht. Als sich der Streifenwagen dem Rücklicht näherte, wurde festgestellt, dass sich eine Person gerade wiederaufrichtete und seine Fahrt mit dem Fahrrad fortsetzte. Die Person startete umgehend mit weit ausladenden Schlangenlinien und fuhr nach wenigen Metern in eine Gartenhecke und kam zu Fall.

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Daraufhin wurde die Person umgehend kontrolliert. Ein Schaden am Fahrrad und der Hecke entstand nicht, jedoch erwartete den 34-jährigen Radfahrer im Anschluss an die Kontrolle eine Blutentnahme auf der Dienststelle und eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr. Wenn sich in den weiteren Ermittlungen herausstellen sollte, dass dieser Radfahrer auch einen Führerschein für Kraftfahrzeuge besitzt, könnte die Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad auch Konsequenzen für seine Fahrerlaubnis haben, da der Atemalkoholwert bei 2,36 Promille lag. (po)

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