Landkreis Schaumburg erlässt Allgemeinverfügung wegen Geflügelpest
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(Landkreis) In den nördlichen Bundesländern hat sich die Ausbreitung der aviären Influenza (Geflügelpest) weiter verstärkt.

Das Risiko einer Übertragung des Erregers durch Wildvögel ist extrem hoch. Insbesondere in der Nähe von Gewässern oder Feuchtwiesen, die von Wildvögeln gerne angeflogen werden, besteht die hohe Gefahr des Eintrags in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und private Vogelbestände. Auch im Landkreis Nienburg wurde bei einem infizierten Wildvogel das Virus nachgewiesen.

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Aus diesem Grund hat der Landkreis Schaumburg mit Allgemeinverfügung vom heutigen Tag die teilweise Aufstallung von Geflügel in der Nähe des Steinhuder Meeres angeordnet. In den Gemarkungen Hagenburg, Altenhagen III, Wiedenbrügge und Schmalenbruch dürfen private und gewerbliche Geflügelhalter ihre Tiere nur noch in Ställen oder vor Wildvögeln und deren Koteinträge geschützt halten.

Die Allgemeinverfügung kann unter www.schaumburg.de in der Rubrik Aktuelles eingesehen werden. (pr/Symbolfoto)

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