Gericht hebt Gastro-Sperrstunde in Niedersachsen auf
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(Niedersachsen) Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Sperrzeit in der Gastronomie und den Außer-Haus-Verkauf von Alkohol für die Gastronomie in Landkreisen und kreisfreien Städten von über 35 oder 50 gekippt.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Damit sind die entsprechenden Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Geklagt hatte eine Gastronomin aus Delmenhorst.

Der Verordnungsgeber habe für den Senat nicht nachvollziehbar erklären können, warum gerade der Aufenthalt in Gastronomiebetrieben zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie der ganztägige Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich brächten. Als Begründung führt das Gericht unter anderem an, „der Verordnungsgeber habe für den Senat nicht nachvollziehbar erklären können, warum gerade der Aufenthalt in Gastronomiebetrieben zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie der ganztägige Außer-Haus-Verkauf alkoholischer Getränke ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich brächten.“

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Bereits am 2. November treten die strengen Beschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Kraft. Dann müssen gastronomische Betriebe komplett schließen und dürfen Essen nur als Lieferservice oder zum Mitnehmen verkaufen.

Das Land wird die Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom Mittwoch eigenen Angaben zufolge zeitnah mit einer neuen Verordnung umsetzen, die am kommenden Montag in Kraft treten wird und teilt in einer Bekanntmachung mit: „Wir appellieren angesichts der ernsten Lage eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, ihre persönlichen Kontakte auch schon vor dem Inkrafttreten dieser neuen Verordnung auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren.“

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