Klinikum Schaumburg passt Besuchsregeln an
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(Obernkirchen) Aufgrund der veränderten Lage und regional steigender Covid-19-Infektionszahlen reagiert das Agaplesion Klinikum Schaumburg mit einer angepassten Besuchsregelung.

Ab Montag, 26.10.2020, darf maximal eine bei der Aufnahme des Patienten benannte Vertrauensperson zu Besuch ins Klinikum kommen. Diese erhält für die Dauer des Klinikaufenthaltes der Patientin bzw. des Patienten einen personalisierten Besuchsausweis. Wie bisher auch, wird jeder Besuch im Klinikum über ein Registrierungsformular dokumentiert. Besuche sind weiterhin von Montag bis Sonntag in der Zeit von 14 bis 18 Uhr möglich, die Besuchsdauer beträgt maximal eine Stunde pro Tag.

Ausnahmeregelungen für Besuche gelten in (akuten) medizinischen Notsituationen und für Patientinnen und Patienten der Intensiv- sowie der Palliativstation. Auch für die Geburtshilfe gelten Sonderregelungen: So darf weiterhin eine Begleitperson zur Geburt mit ins Klinikum kommen – auch in ein Familienzimmer. Aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr gilt auf der Infektionsstation nach wie vor ein vollständiges Besuchsverbot.

Patientinnen und Patienten, die zu einem ambulanten Sprechstundentermin ins Klinikum kommen, dürfen weiterhin nur aus zwingenden medizinischen oder sozialen Gründen eine Begleitperson zu ihrem Termin mitbringen. Auch jede Begleitperson wird registriert.

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Das Klinikum bittet die Bevölkerung um Verständnis für die neuen Maßnahmen. „Angesichts der aktuellen Infektionslage müssen wir alle Vernunft walten lassen und uns an Abstands- und Hygieneregelungen sowie an Kontaktbeschränkungen halten. Bitte entscheiden Sie deshalb über die Notwendigkeit eines Besuchs verantwortungsbewusst im Sinne aller Patientinnen und Patienten, der Mitarbeitenden des Klinikums sowie des Selbstschutzes“, appelliert der Ärztliche Direktor des Schaumburger Klinikums, Dr. Lutz Dammenhayn, an die Bevölkerung. Dammenhayn ergänzt: „Unser Ziel ist es, die Infektionsgefahr von außen möglichst gering zu halten, um so unsere Patientinnen und Patienten und das gesamte Klinikpersonal zu schützen.“ Mögliche weitere Anpassungen der Besuchsregelungen entscheidet das Schaumburger Klinikum immer vor dem Hintergrund der aktuellen Infektionslage.

Unverändert gilt: Alle Personen, die das Klinikum betreten, sind zur regelmäßigen Händedesinfektion, zum Tragen eines geeigneten Mund-Nasen-Schutzes und zur Einhaltung der Abstandsregeln verpflichtet. Außerdem dürfen Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder zum Besuchszeitpunkt Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Schnupfen, Halsschmerzen oder Atemnot verspüren, keine Besuche im Klinikum abstatten. Weiterhin ist auf eine strikte Einhaltung der Hust- und Niesetikette zu achten, auch Berührungen zwischen Patientinnen und Patienten und deren Vertrauensperson sind untersagt.

Alle detaillierten Informationen rund um den Umgang mit dem Coronavirus sind auf der Homepage des Klinikums hinterlegt. (pr)

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