Niedersachsen: Gericht kippt Corona- Beherbergungsverbot
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(Niedersachsen) Das ging schnell: Nur wenige Tage, nachdem das viel diskutierte Beherbergungsverbot am 10. Oktober auch in Niedersachsen in Kraft getreten war, wurde es heute vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg schon wieder gekippt. Ein Hotelbetreiber hatte dagegen geklagt. Der Beschluss ist unanfechtbar. Darüber berichtete heute der NDR.

Bereits zuvor hatte es Kritik von Juristen und der Politik gegeben, das Verbot sei unverhältnismäßig und ungeeignet, steigende Corona-Fallzahlen zu verhindern. Damit schließt sich Niedersachsen jetzt dem Saarland, Baden-Württemberg und Sachsen an.

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Ein einheitliches Vorgehen ist dennoch nicht gesichert. Das Beherbergungsverbot für touristische Gäste aus Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner (alternativ kann ein maximal 48 Stunden alter, negativer Corona-Test vorgelegt werden) gilt aktuell in Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Das Niedersächsische Gesundheitsministerium äußerte sich in einer Pressemitteilung zu der Entscheidung: „Ungeachtet der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg werden alle Bürgerinnen und Bürger aus Hotspots innerhalb und außerhalb Niedersachsens herzlich gebeten, freiwillig auf touristische Reisen zu verzichten, um eine weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern.“

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