Ortsunkundiger LKW-Fahrer wendet und hinterlässt Spur der Verwüstung
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(Bückeburg) Am Samstag gegen 6:20 Uhr kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Polizei Bückeburg einen Sattelzug mit Mindener Kennzeichen auf der B 65 Höhe Bückeburg.

Bei dem Lastwagen war das Heck des Aufliegers beschädigt. Die rückwärtige Beleuchtung funktionierte nicht mehr. Aufgrund der Beschädigungen wurde dem 58 Jahre alten LKW-Fahrer aus Rödinghausen (NRW/Kreis Herford) die Weiterfahrt untersagt und das Gespann im Industriegebiet „Kreuzbreite“ in Bückeburg abgestellt.

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Weitere Ermittlungen ergaben anschließend, dass der LKW-Fahrer zuvor, aufgrund der Sperrung auf der B 65, nach Müsingen in die Müsinger Straße abgebogen und aufgrund seiner Ortsunkundigkeit in eine Sackgasse gefahren war. Bei dem anschließenden Wendemanöver und dem damit verbundenen Rückwärtsfahren hinterließ er laut Polizei „eine Spur der Verwüstung“.

Er beschädigte einen am Fahrbahnrand geparkten Transporter, eine außerhalb der Fahrbahn befindliche Versorgungssäule, eine Laterne sowie ein Straßenschild. Der LKW-Fahrer entfernte sich vom Unfallort, ohne die erforderlichen Angaben zur Schadensregulierung zu hinterlassen. Gegen den 58-jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort eingeleitet. (po)

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