Niedersachsen: Neue Corona-Verordnung, Berherbergungsverbot für Gäste aus Risikogebieten
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(Niedersachsen) Heute ist eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Sie gilt zunächst bis einschließlich 15. November 2020. Darin werden unter anderem Feiern und Treffen im privaten Raum eingeschränkt. In der eigenen Wohnung dürfen sich somit höchstens 25 Personen zu Feierlichkeiten treffen. Im privaten Garten sind es 50.

Übersteigt die Zahl der gemeldeten Corona-Neuinfektionen kreisweit 35 Personen auf 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche (die sogenannte 7-Tage-Inzidenz), reduziert sich die Zahl der zulässigen Personen bei Feiern zu Hause im Freien auf 25. Steigt der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis auf 50 Fälle pro 100.000 Einwohner, sind in der Wohnung oder im Freien nur noch private Feiern mit höchstens zehn Personen erlaubt.

Finden Feiern in Gaststätten statt, sind maximal 100 Personen zulässig, da dort ein Hygienekonzept gilt. Steigen die Infektionszahlen, sinkt die Höchstgrenze auf 25 Personen. Bei größeren Feiern gilt ab 22:00 Uhr „Alkoholstopp“.

Siehe: Niedersächsische Corona-Verordnung vom 09.10.2020, Download (PDF)

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Auf einer Pressekonferenz am heutigen Freitag gab die Niedersächsische Landesregierung darüber hinaus ein Berherbergungsverbot für Gäste bekannt, die zu touristischen Zwecken in Niedersachsen Urlaub machen und aus einem Kreis oder einer Stadt mit erhöhter 7-Tage-Inzidenz (50 Fälle/1 Woche/100.000 Einwohner) kommen. Nicht davon betroffen sind Tagestouristen, Dienst- oder Berufsreisen oder Eigentümer von Ferienwohnungen oder -häusern. Das Beherbergungsverbot gilt ab morgen, 10.10.2020. Die Liste der Landkreise oder kreisfreien Städte wird auf den Internetseiten des Landes Niedersachsen zu finden sein. Weitere Hinweise hier.

Die Niedersächsische Gesundheitsministerin Carola Reimann und Innenminister Boris Pistorius haben Anfang dieser Woche ein Handlungskonzept für vier verschiedene Szenarien in der kommenden, nassen und kalten Jahreszeit vorgestellt. Damit soll den Behörden vor Ort ein Orientierungsrahmen für mögliche Eskalationsstufen bei wachsenden Infektionszahlen gegeben werden.

Mehr unter: Handlungskonzept 05.10.2020, Download (PDF)

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