Heute wurde im Rahmen einer Pressekonferenz die letzte Stufe des Niedersächsischen Fünf-Stufen-Plans zur Corona-Bekämpfung vorgestellt. Sie tritt am 22. Juni in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen in Kürze:
- Das Verbot von Großveranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmern (Straßenfeste, Jahrmärkte, Volksfeste) wird bis zum 31.10. verlängert.
- Kinos dürfen wieder öffnen, Kulturveranstaltungen dürfen stattfinden. Es gelten die Abstands- und Hygieneregeln. Die Kontaktdaten der Besucher müssen erfasst werden, bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen müssen Mund-Nase-Abdeckungen auch während der Vorführung getragen werden.
- Sportveranstaltungen im Freien sind wieder mit Zuschauern erlaubt. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln. Beträgt die Zahl der Zuschauer mehr als 50, müssen Sitzplätze bereitgestellt und die Kontaktdaten erfasst werden.
- An Schulen ist der Sportunterricht wieder erlaubt. Ebenso dürfen Abschlussveranstaltungen und Zeugnisübergaben stattfinden. Es gelten Abstands- und Hygieneregeln.
- Kitas können wieder mit eingeschränktem Betrieb starten. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Es gelten die Gruppen wie vor der Corona-Schließung. Offene Gruppenkonzepte und ein Durchmischung sind nicht zulässig.
In der Öffentlichkeit sind Treffen und Ansammlungen von bis zu 10 Personen erlaubt. Mehr Personen sind erlaubt, wenn die Zusammenkünfte und Ansammlungen aus Angehörigen bestehen oder wenn die beteiligten Personen einem oder einem weiteren Hausstand angehören.
Die komplette Corona-Verordnung mit der Fassung vom 22. Juni zum Download (452 kB, Änderungen sind gelb markiert): 21067_CoronaVO_Fassung_ab_22-06-2020