(Landkreis) Bereits im Jahr 2012 hat das JobCenter mit der Einführung der E-Akte laut einer Pressemitteilung einen großen Sprung in Richtung Digitalisierung gewagt und damit eine Vorreiterrolle übernommen. Im vergangenen Jahr wurde darüber hinaus die Homepage des JobCenter vollständig überarbeitet und modernisiert. Digitalisierung bedeutet immer auch Veränderung. Mit der Bereitstellung des Antrages auf Leistungen nach dem SGB II in der Form eines Online-Antrags auf der Homepage geht das JobCenter nun den nächsten großen Schritt in Richtung Digitalisierung und optimiert gleichzeitig die Kommunikation mit den Leistungsberechtigten. Die Nutzerfreundlichkeit des Leistungsangebotes soll deutlich gesteigert werden.
Das JobCenter Schaumburg steht dem digitalen Wandel und den sich daraus ergebenden Veränderungen seit jeher positiv und offen gegenüber. Aus diesem Grund hat es sich zum Ziel gesetzt, möglichst viele positive Auswirkungen der Digitalisierung zu nutzen. Aus dieser Zielsetzung heraus hat das JobCenter neben zwei weiteren kommunalen Jobcentern aus Niedersachsen an einem Pilotprojekt zur Einführung eines digitalen Hauptantrags für Leistungen nach dem SGB II mitgewirkt. Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen wurde dieses Service-Angebot von den verantwortlichen Stellen deutlich beschleunigt.
Pilotprojekt in sechs kommunalen JobCentern in Niedersachsen und Hessen
Der Online-Antrag auf Leistungen nach dem SGB II steht ab sofort auf der Homepage des JobCenter Schaumburg zur Verfügung und kann dort unter dem Menüpunkt „Geldleistungen – Antragstellung / Online-Hauptantrag“ aufgerufen werden. Er bietet gegenüber dem bisherigen Papierantrag gerade in der momentanen Situation viele Vorteile sowohl für Leistungsberechtigte als auch für das JobCenter.
Insbesondere die Nutzerfreundlichkeit wird im Vergleich zum sechsseitigen Papierantrag und seinen zahlreichen auszufüllenden Anlagen deutlich erhöht. Eingebettete, leicht verständliche Hilfetexte und die übersichtliche Gestaltung des Onlineantrages ermöglichen es allen Antragstellern, den Onlineantrag zu jeder Zeit bequem von zu Hause aus auszufüllen und die entsprechenden Nachweise direkt per Computer oder Smartphone hochzuladen. Es werden nur die für die Antragsbearbeitung erforderlichen Daten abgefragt.
Sofern sich beim Ausfüllen des Antrages zu Hause Rückfragen ergeben, können diese selbstverständlich weiterhin unkompliziert per Telefon oder E-Mail direkt beim JobCenter Schaumburg geklärt werden. Der fertige Antrag wird nach der Fertigstellung digital und unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorgaben direkt an das JobCenter Schaumburg übermittelt.
Hintergrundinformationen
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) sieht vor, dass bis zum Jahr 2022 alle onlinefähigen Verwaltungsleistungen digital beantragt werden können. Bund und Länder haben diesbezüglich eine nutzerorientierte und arbeitsteilige Umsetzung vereinbart, in deren Folge das Land Hessen die OZG-Leistung Arbeitslosengeld II als Co-Federführer entwickelt und finanziert hat. Als Folge der durch die Corona-Pandemie bedingten, deutlichen Steigerung der Fallzahlen für Arbeitslosengeld II wurde die Entwicklung einer digitalen Lösung für den Online-Antrag kurzfristig beschleunigt.
Der jetzt zur Verfügung stehende Online-Antrag und die zugehörige digitale Bereitstellungslösung wurden in den letzten Monaten länderübergreifend von den Projektteilnehmern speziell für die bundesweit 104 JobCenter in kommunaler Trägerschaft entwickelt. Die technische Lösung wird auf der Plattform Civento vom ebenfalls beteiligten IT-Dienstleister ekom21 – KGRZ Hessen realisiert und bereitgestellt. Im Rahmen eines Pilotprojektes wird der Antrag nun zunächst ausschließlich von sechs kommunalen Jobcentern in Hessen und Niedersachsen, darunter das JobCenter Schaumburg, digital bereitgestellt und erprobt. Im Anschluss an die Pilotierung wird der Online-Antrag dann allen kommunalen Jobcentern in Deutschland zur Nutzung zur Verfügung stehen. (pr)