Bundesliga, Obergrenze für Neuinfektionen, Kontaktbeschränkungen bis 5. Juni: Diese Corona-Bestimmungen wurden heute beschlossen
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Bund und Länder haben heute in Sachen Corona-Verfügung weitere Schritte beschlossen.

Die verbleibenden Schritte regeln die Bundesländer vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und dem jeweiligen Infektionsgeschehen in eigener Verantwortung.

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Die Eckpunkte der heutigen Videokonferenz zwischen Bundesregierung und der Ministerpräsidenten der Länder:

  • Wenn in Landkreisen oder kreisfreien Städten innerhalb der letzten sieben Tage mehr als 50 neue Corona-Infektionen pro 100.000 Einwohner auftreten, sollen dort erneute Beschränkungen in Kraft treten.
  • Der Mindestabstand von 1,50 Metern in der Öffentlichkeit bleibt bestehen.
  • Die Kontaktbeschränkungen werden bis zum 5. Juni verlängert. Allerdings soll man sich im öffentlichen Raum auch mit Personen aus einem weiteren Haushalt treffen dürfen.
  • Nach und nach sollen alle Schüler unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln wieder zur Schule gehen. Gezielte pädagogische Präsenzangebote sollen insbesondere diejenigen Schülerinnen und
  • Für Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf und Schüler, die beim Lernen zu Hause in den vergangenen Wochen digital oder analog nicht oder nur schwer erreicht werden konnten, soll es gezielte Angebote geben.
  • Ab dem 11. Mai soll in allen Bundesländern die flexible Kinder-Notbetreuung fortgeführt und allmählich erweitert werden.
  • Krankenhauspatienten oder Bewohner eines Pflegeheims, einer Senioren- oder Behinderteneinrichtung sollen zukünftig wiederkehrende Besuche durch eine einzelne, definierte Person empfangen dürfen.
  • Bundesweit sollen alle Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen auch ohne Begrenzungen nach Verkaufsfläche oder Branche wieder öffnen können. Der Sport und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport unter freiem Himmel wird wieder erlaubt.
  • Die 1. und 2. Fußball-Bundesliga soll ab der zweiten Maihälfte wieder spielen dürfen.
  • Es bleibt beim Verbot von Großveranstaltungen mit 1.000 oder mehr Teilnehmern bis 31. August 2020. Neu ist, dass unabhängig von der
    Teilnehmerzahl auch alle Volksfeste, Kirmesveranstaltungen, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen- und Schützenfeste und ähnliche Veranstaltungen (Großveranstaltungen) verboten werden. Nachzulesen hier.

 

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