Personengruppen angetroffen / Biergenuss in Vereinsheim: Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz
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(Bad Nenndorf/Haste) Die Polizei Bad Nenndorf stellte im Rahmen der Streife am Abend in einem Vereinsheim in Haste fest, dass dort im Gebäudeinneren Licht eingeschaltet war. Bei der Überprüfung wurden drei Personen im Schankraum der dortigen Gaststätte festgestellt. Die drei tranken dort, trotz der bestehenden Auflagen des Infektionssschutzgesetzes, gemeinsam Bier. Unter den Anwesenden befand sich auch der Schlüsselverantwortliche. Dieser hat nun mit einer Strafe bis zu 3.000 Euro zu rechnen. Es wurde eine sofortige Schließung des Vereinsheims angeordnet.

Im Rahmen der Überwachung des Infektionsschutzgesetzes wurden auch in Bad Nenndorf mehrere Gruppen zwischen drei und fünf Personen angetroffen. Diese Gruppen hielten sich im Bereich der Fußgängerzone, Hauptstraße und dem Gymnasium (Parkplatz) auf. Diesen Personen droht nun ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren mit Geldbußen. Bei den festgestellten Personen handelt es sich um Personen der Altersgruppe zwischen 18 und 39 Jahren.

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Die Polizei Bad Nenndorf bittet um die Einhaltung der Auflagen bezüglich des Infektionsschutzgesetzes. (po)

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