Land Niedersachsen: Baumärkte dürfen ab 4.4. öffnen / Besuchsverbot für Wohnung und Grundstück
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Das Land Niedersachsen hat eine Änderung der Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte anlässlich der Corona-Epidemie auf den Weg gebracht. Sie tritt bereits am 4. April, also dem morgigen Samstag, in Kraft. Die Verordnung regelt unter anderem auch, dass Bau- und Gartencenter wieder öffnen dürfen, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt wird. Zuletzt war der Zutritt zu Baumärkten nur Gewerbetreibenden erlaubt, was zur Folge hatte, dass sich reger „Baumarkttourismus“ in benachbarte Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen entwickelte, wo Baumärkte für jeden zugänglich waren.

Desweiteren wird darin verordnet, dass Kontakte innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück – also Terrasse oder Garten – auf die Angehörigen des eigenen Hausstandes beschränkt werden. Besuche von Freunden in den eigenen vier Wänden oder auf dem Grundstück sind damit verboten. Verstöße sind laut Verordnung Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet. Die Behörden und die Polizei wurden aufgefordert, bei Verstößen strikt durchzugreifen.

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Nachfolgend der Link zur originalen Verordnung auf der Internetseite des Landes Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/download/153755/Auszug_aus_dem_Niedersaechsischen_Gesetz_und_Verordnungsblatt_7_2020_vom_03.04.2020.pdf

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