(Landkreis) Immer mehr Bürger organisieren in Zeiten der Corona-Krise auch im Landkreis Schaumburg Näh-Aktionen, greifen zu Schere, Stoff und Nähmaschine und stellen in Heimarbeit Stoffmasken her. Doch die Hilfsbereitschaft kann unter Umständen teuer werden, warnen jetzt Experten. Werden die Masken nämlich unter falscher Bezeichnung vermarktet oder in Umlauf gebracht, droht eine teure Abmahnung durch findige Abmahnanwälte.
So warnt die IT-Recht Kanzlei in München davor, die selbstgenähten Mundmasken mit dem Begriff „Mundschutz“ oder „Atemschutzmaske“ zu bezeichnen, da diese Bezeichnung allein Medizinprodukten vorbehalten ist. Auch der Nachrichtensender N-TV berichtete darüber. Dies habe unter anderem diverse Test- und Kennzeichnungspflichten zur Folge. Darunter sei eine Gebrauchsanweisung und ein CE-Zeichen. Ebenso müsse das Produkt durch den Hersteller bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.
Die Experten raten daher zu einer unverfänglichen Form der Produktbezeichnung und empfehlen Begriffe wie „Behelfsmaske“, „Mundbedeckung“ oder einen Zusatz, der beinhaltet, dass es sich bei dem selbstgenähten Stoffteil um KEINE medizinische Atemschutzmaske handelt, diese KEINE Zertifizierung und KEINEN Standard erfüllt.
Einen ausführlichen Artikel zu dem Thema mit hilfreichen Tipps und lesenswerten Lösungsvorschlägen hat die IT-Recht Kanzlei auf ihrer Seite parat: KLICK
Zuschnitte und eine Nähanleitung sowie Bezugsmöglichkeiten für selbstgefertigte Masken gibt es auch auf https://worldmask.eu/
(Quelle: Rinteln-Aktuell.de)