Empfehlung des Landkreises und der Abfallwirtschaftsgesellschaft zur Entsorgung von Restabfällen in Zeiten von Corona
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(Landkreis) Aufgrund der Zunahme der Zahl der Haushalte mit COVID-19 Verdachtsfällen und bestätigten Fällen auch im Landkreis Schaumburg geben die Kreisverwaltung und die Abfallwirtschaftsgesellschaft Schaumburg folgende Hinweise zur Entsorgung von Restabfall bekannt:

Zum Restabfall gehören unter anderem alle Abfälle, die mit Sekreten kontaminiert sein können, wie Taschentücher, Hygienepapiere, Hygieneartikel, Mund-Nasen Schutz.

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Die Abfälle dürfen nicht lose in die Restabfalltonne gegeben werden, sondern müssen vorab in stabile Säcke verpackt und sicher verschlossen in den Behälter gegeben werden. Diese Vorsichtsmaßnahme ist zum Schutz weiterer Nutzer der Restabfalltonne sowie des Personals der Entsorgungsfahrzeuge und des Entsorgungszentrums Schaumburg dringend notwendig.

Die Abholung der Restabfallbehälter im Landkreis Schaumburg findet weiterhin zu den normalen Abfuhrterminen statt. (pr)

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