Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und Landwirte geht an den Start
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(Landkreis) Das Bundeskabinett hatte am 23. März 2020 Soforthilfen für kleine Unternehmen, Soloselbstständige, Freiberufler und Landwirte im Umfang von bis zu 50 Mrd. Euro verabschiedet. Die Bundesgelder stehen den Ländern ab heute (30.03.2020) zur Verfügung.

Dazu die heimische Bundestagsabgeordnete Marja-Liisa Völlers (SPD): „Es ist gut, dass die Bundes-Soforthilfe für Selbstständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte jetzt an den Start geht. In den vielen Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den letzten Tagen via Mail und Telefon an mich gewandt haben, wurde deutlich, dass die Bitte nach finanzieller Hilfe für Unternehmer und Solo-Selbstständige eine der dringendsten Anliegen darstellte. Ich bin froh, dass wir hierzu nun eine schnelle Lösung finden konnten und hoffe, dass die Gelder jetzt möglichst schnell und unkompliziert in den Betrieben und bei den Selbstständigen ankommen.“

Marja-Liisa Völlers (Archvfoto)

Das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesfinanzministerium haben sich mit den Bundesländern auf den Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung geeinigt. Somit können in den nächsten Tagen die Anträge auf Sofort-Hilfe des Bundes bei den Ansprechpartnern der Länder gestellt werden. Die Auszahlung soll schnell und unbürokratisch erfolgen. In Niedersachsen wird die Investitions- und Förderbank Niedersachsen – NBank als Ansprechpartner und Antragsstelle fungieren. Das Antragsverfahren und weitere Informationen für Antragsteller kann unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Covid-19—Beratung-für-unsere-Kunden.jsp.

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Dort können auch die Mittel der Sofort-Hilfe des Niedersächsischen Förderprogramms beantragt werden.

Zu erreichen ist die NBank außerdem über der Hotline: 0511 30031-333.

Die Soforthilfe dient der Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der Unternehmen und zur Überbrückung von akuten Liquiditätsengpässen in Folge der Corona-Krise. Unternehmen bzw. Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu 5 Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate. Die Einmalzahlungen müssen nicht zurückgezahlt werden. (pr)

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