Stadthagen unterstützt Gewerbetreibende in der Corona-Krise
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(Stadthagen) Die Stadtverwaltung informiert alle Gewerbebetreibenden in der Stadt Stadthagen über die bestehende Möglichkeit, einen Antrag auf Anpassung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das Jahr 2020, bzw. einen Stundungsantrag aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus bei der Stadtverwaltung zu stellen.

Sofern die Festsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung auf der Grundlage eines bestehenden Messbetrages für Vorauszahlungszwecke für 2020 durch das zuständige Finanzamt beruht, muss der Antrag auf Anpassung auch direkt bei diesem Finanzamt gestellt werden.

Sobald der Stadtverwaltung in diesen Fällen eine Information über einen laufenden Antrag beim Finanzamt vorliegt, wird die Stadt Stadthagen eine Stundung der entsprechenden fälligen Beträge bis zur Vorlage eines geänderten Bescheides über den Gewerbesteuermessbetrag 2020 für Vorauszahlungszwecke gewähren.

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Um den Gewerbebetreibenden zeitlich für die notwendige Antragstellung entgegenzukommen wird die Stadtverwaltung für die Gewerbesteuer Vorauszahlung 2020 das Mahnverfahren vorerst bis zum 30.06.2020 aussetzen.

Für bereits in 2020 festgesetzte fällige Gewerbesteuer für veranlagte Erhebungsjahre besteht bei finanziellen Engpässen nach § 234 AO die Möglichkeit, eine Stundung zu beantragen.

Ein Antragsformular steht auf der Homepage der Stadt Stadthagen zur Verfügung, oder kann per Email an stadtverwaltung@stadthagen.de angefordert werden. (pr)

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