Hasenpest im Landkreis Schaumburg: Veterinäramt rät zu 
Vorsichtsmaßnahmen
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(Landkreis/Stadthagen) Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Landkreises Schaumburg teilt aus aktuellem Anlass mit, dass bei einem tot aufgefundenen Feldhasen aus dem Bereich Stadthagen Hasenpest (Tularämie) nachgewiesen wurde. Dies ist der erste bestätigte Fall im Landkreis Schaumburg. Tularämie wird im Vergleich zu anderen Erkrankungen eher selten nachgewiesen, kommt in der Hasenpopulation Niedersachsens allerdings durchaus vor.

Bei der Hasenpest handelt es sich um eine bakterielle Infektionskrankheit, die vor allem bei wildlebenden Nagern und Hasenartigen vorkommt. Es handelt sich um eine sogenannte Zoonose, also eine vom Tier auf den Menschen übertragbare Erkrankung. Sie wird durch Bakterien der Art Francisella tularensis hervorgerufen. Die in Deutschland vorkommende Unterart ist in der Regel durch einen milderen Krankheitsverlauf gekennzeichnet.

Die Übertragung des Erregers auf den Menschen kann theoretisch auf verschiedene Weise erfolgen. An erster Stelle steht der intensive Kontakt mit erkrankten Tieren und der Umgang mit Tier-Kadavern. Insbesondere das Enthäuten und Ausnehmen erlegten Wildes birgt ein Infektionsrisiko für Jäger und andere Personen, die Kontakt zu Wild haben. Die Zubereitung und der Verzehr von nicht genügend durchgegartem Fleisch gilt ebenfalls als Risikoquelle. Eine Übertragung des Erregers kann auch durch das Einatmen erregerhaltiger Staubpartikel oder Tröpfchen erfolgen. In Einzelfällen ist eine Infektion über Stiche von Insekten und Zecken beschrieben. Bei allen Infektionswegen reichen nur wenige Bakterien aus, um eine Erkrankung hervorzurufen.

Das Krankheitsbild beim Menschen ist häufig durch unspezifische, grippeähnliche Symptome (v.a. Fieber, Lymphknotenschwellungen, Schüttelfrost, Kopf- und Gliederschmerzen) gekennzeichnet. In Abhängigkeit von der Eintrittspforte der Erreger können Atembeschwerden, Durchfall oder Erbrechen und bei Infektionen über Hautwunden schlecht heilende Geschwüre festgestellt werden. Eine Behandlung ist, besonders bei rechtzeitiger Diagnose, mit Antibiotika gut möglich.

Bei Hasen und Wildkaninchen verläuft die Krankheit in der Regel akut und führt innerhalb weniger Tage zum Tod. Lebende, mit Hasenpest infizierte Tiere, sind auffällig schwach und zeigen häufig ein verändertes Verhalten (z.B. mangelndes oder fehlendes Fluchtverhalten).

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Das Veterinäramt rät zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

In freier Natur gefundene verendete Feldhasen oder Wildkaninchen sollten nicht angefasst werden. Tote Tiere sollten dem jeweiligen Jagdpächter oder dem Veterinäramt des Landkreises Schaumburg gemeldet werden.

Jäger sollten beim Umgang mit erlegten Feldhasen oder Wildkaninchen Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen und sich nach der Arbeit die Hände sorgfältig reinigen und desinfizieren. Beim Aufbruch der Tiere sollten sie auf besondere Merkmale (Vergrößerung Lymphknoten, Milz und Leber; weiße, stecknadelkopfgroße Herde in den Organen) achten und bei Auffälligkeiten einen amtlichen Tierarzt hinzuziehen.

Fleisch von Feldhasen und Wildkaninchen sollte nur gut durchgegart verzehrt werden. Benutzte Gegenstände (z.B. Messer, Schneidbretter) sollten mit heißem Wasser gereinigt und desinfiziert werden. (pr/Symbolfoto)

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