Neue Fahrer für Auhäger Feuerwehrfahrzeug
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(Auhagen) Gleich vier Mitglieder der Feuerwehr Auhagen/Düdinghausen konnten am vergangenen Wochenende den sogenannten Feuerwehrführerschein erwerben. In Zusammenarbeit mit der Fahrschule Silbermann gingen die Teilnehmer in den theoretischen Unterrichtsstunden Themen zur Fahrzeugkunde, Verkehrsrecht und Besonderheiten im Feuerwehrdienst, insbesondere Alarmfahrten, durch. Bei der anschließenden Praxis mussten die Teilnehmer einen Fahrparcours absolvieren. Neben rückwärts einparken und Slalom fahren, galt es auch, das Verhalten des 7,5 Tonnen schweren Feuerwehrfahrzeugs bei einer Vollbremsung zu erfahren und richtig zu handeln. Anschließend konnten die Teilnehmer ihr Zertifikat entgegen nehmen.

Vier Feuerwehrkameraden dürfen jetzt das Auhäger Fahrzeug fahren.

Hintergrund: Die Einführung des EU-Führerscheins im Jahr 1999 führte dazu, dass Privatpersonen, die früher einen Führerschein der Klasse 3 erhielten, häufig einen Führerschein in der Klasse B, die anstelle der vorher gültigen Gesamtmasse von 7.5 Tonnen auf 3.5 Tonnen beschränkt ist, erwerben. Der ungleich teurere LKW-Führerschein wird privat oft nicht von Feuerwehrmitgliedern erworben, weshalb diese jungen Mitglieder ihre Feuerwehrfahrzeuge nicht fahren dürfen. Mit dem 2009 eingeführten Feuerwehrführerschein dürfen von den Kommunen bestellte Feuerwehrleute in ihren eigenen Reihen ausbilden. Der Feuerwehrführerschein ist nur für Fahrzeuge von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben zulässig und darf nicht mit privaten oder gewerblichen Fahrzeugen genutzt werden. Alle Absolventen dürfen damit Einsatzfahrzeuge im Einsatz- und Übungsdienst fahren.

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Auf dem Parcoursgelände.

(Text & Fotos: Sven Geist/Pressesprecher Feuerwehren Samtgemeinde Sachsenhagen)

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