Trotz Haftbefehl in Notaufnahme laut geworden
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(Vehlen) Ein 34-jähriger Lindhorster trug am letzten Freitag beim Schaumburger Klinikum in Vehlen seine Klage vor, dass er auf seine Behandlung in der Notaufnahme zu lange warten müsse.

Die Beschwerde des alkoholisierten Lindhorsters war inhaltlich und vom Geräuschpegel her etwas zu vehement, so dass sich das Klinikpersonal genötigt sah, die Polizei zu informieren. Das gezeigte Verhalten des 34-jährigen stellte sich im Nachhinein als etwas unklug dar, weil die Beamten bei der Personenüberprüfung feststellten, dass gegen den Mann noch ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bückeburg vorlag.

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Nach Zahlung einer Geldstrafe war der Lindhorster wieder ein freier Mann bzw. wieder ein Fall für die Notaufnahme. (po)

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