Beschädigungen am Fledermausquartier
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(Bad Nenndorf) In der Zeit vom 09. bis 15.04.2019 haben unbekannte Täter am Fledermausquartier Beschädigungen begangen.

Hierbei wurde die Abdeckplatte eines Schachtes, die Sandsteinabdeckung der Umrandung des Fledermausquartiers sowie die Abdeckung der Belüftungsschächte beschädigt.

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Der mit einem Schloss gesicherte Zugang zum Schacht wurde aufgebrochen. Weiterhin haben die Täter neben den Sachbeschädigungen auch gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen.
In dem Gesetz ist der allgemeiner Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen geregelt. Es ist verboten, wildlebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen zu verletzen oder zu töten. Es ist zu vermuten, dass die Täter die dort lebenden Fledermäuse mutwillig beunruhigt haben.

Die Polizei bittet Zeugen, Auffälligkeiten unter der Telefonnummer der Polizei Bad Nenndorf, 05723/94610, mitzuteilen. (po/Fotos: Polizei)

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