
Am Freitagabend gegen 23:55 Uhr wurden Polizeibeamte in Obernkirchen auf ein Kleinkraftrad aufmerksam, auf dem zwei männliche Personen ohne Schutzhelm saßen.
Der Roller-Fahrer wurde zum Friedhofsparkplatz im Bereich der Straße „Zum Stiftswald“ gefahren. Dort stieß der Roller zunächst gegen einen angrenzenden Zaun und beschädigte diesen leicht. Rollerfahrer und Sozius fielen auf den Boden und flohen anschließend vom Parkplatz.
Kurze Zeit später kehrten beide zurück, um sich zu „stellen“. Beide Personen stammen aus Obernkirchen und sind 19 Jahre alt. Im Rahmen der weiteren Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass der Roller-Fahrer unter Alkoholeinfluss stand.
Ein freiwillig durchgeführter Alkoholtest ergab einen Wert von 1,59 Promille. Weiterhin stellte sich heraus, dass der Roller auf den Vater des Roller-Fahrers zugelassen ist und ohne Einverständnis des Vaters genutzt worden war. Der Roller-Fahrer wurde zwecks ärztlicher Blutprobenentnahme zur hiesigen Dienststelle gebracht. Weitere Ermittlungen ergeben, dass der Roller-Fahrer nicht im Besitz einer erforderlichen Fahrerlaubnis war.
Gegen ihn werden Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis und unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs eingeleitet. (po)