Informationsveranstaltung zu den Themen Türöffnung und Datenschutzgrundverordnung
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(Stadthagen) Auf Einladung des Kreisbrandmeisters Klaus-Peter Grote fand am Dienstagabend eine Informationsveranstaltung zu den Themen Türöffnung durch die Feuerwehr und die Datenschutzgrundverordnung für Mitarbeiter der Ordnungsämter und die Ortsbrandmeister statt.

Rund 65 Teilnehmer folgten der Veranstaltung im großen Sitzungssaal des Kreishauses. Als Referent konnte Rechtsanwalt Ludolf von Klencke gewonnen werden. Er ist Fachanwalt und Fachberater Recht des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen.

Zunächst referierte von Klencke über die rechtlichen Voraussetzungen zur Türöffnung durch die Feuerwehr. Anhand verschiedener Beispiele erklärte er das rechtssichere Handeln für die Feuerwehrleute.

(Foto: privat)

Um Rechtssicherheit zu erlangen, ist es für RA von Klencke notwendig, dass die zuständige Kommune Vollzugsbeamte für den Bereich des Brandschutzes und der Hilfeleistung ernennt. Vor einer Ernennung ist eine Schulung erforderlich. Unter den Voraussetzungen sind Türöffnungen nach dem Nds.SOG möglich.

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Ein weiteres Thema des Abends war die Datenschutzgrundverordnung, die in Kürze in Kraft tritt. „Das neue Feuerwehrverwaltungsprogramm FeuerON ist mit der DSGVO konform.“ so von Klencke. Er gab den Feuerwehrleuten den Tipp, dass zum Beispiel bei Einladungen zu den Jahreshauptversammlungen bereits vermerkt wird, dass Bild- und Videoaufnahmen angefertigt werden.

Von links: Rechtsanwalt Ludolf von Klencke und Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote. (Foto: privat)

Für die Öffentlichkeitsarbeit gibt es besondere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um diese überhaupt tätigen zu dürfen. Darin sind auch die sozialen Medien und Homepages inbegriffen. Rechtsanwalt von Klencke wies noch einmal daraufhin, was aufgrund der DSGVO durch die Feuerwehren an Bildern erlaubt ist und wo ggf. eine Verpixelung erfolgen muss.

Als schwierig stufte von Klencke den Umgang mit Bildern von Kindern ein, die auf Feuerwehrseiten unter anderem im Bereich Brandschutzerziehung an Schulen und Kindergärten veröffentlicht werden. (pr)

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