
Was ist richtig, was ist falsch? Junge Menschen brauchen Orientierung. Insbesondere, wenn sie auf ihrem Weg ins Erwachsensein einmal ins Straucheln geraten. Gerichtsverfahren, in denen Jugendliche angeklagt sind, finden oft unter Beteiligung von Jugendschöffinnen und Jugendschöffen statt. Sie üben diese Funktion ehrenamtlich aus, nehmen an den Verhandlungen teil und fällen gemeinsam mit einer Richterin/ einem Richter die Urteile.
Als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer sind sie für die Hauptverhandlungen freizustellen. Den Verdienstausfall und Fahrtkosten trägt das Gericht. Nähere Informationen bietet die Internetseite www.schoeffenwahl.de.
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen müssen zwischen 25 und 69 Jahre alt, deutsche Staatsangehörige und in der Jugenderziehung erfahren sein. Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Interesse an diesem gesellschaftlich bedeutsamen Ehrenamt sind aufgerufen, sich bis zum 07.05.2018 beim Landkreis Schaumburg, Jugendamt in Stadthagen zu melden (Tel. 05721/703-401 oder E-Mail: jugend.51@landkreis-schaumburg.de). (pr)